Rechtsprechung
OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17 (32/17) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,102459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- schleswig-holstein.de , S. 17
§ 81a StPO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2010 (2 BvR 1046/08, NJW 2010, 2864 ff., bei juris Rn. 31) vor allem deshalb eine Gefährdungslage verneint, weil im kon- kreten Fall die Beschwerdeführerin sich bis zur Blutentnahme in der Kontrolle der Ermittlungsbehörden befand und deshalb ein Nachtrunk nicht mehr zu befürchten war. - OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein
Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
Andernfalls ist es den Justizverwal- tungsbehörden - wie für alle Landgerichtsbezirke in Schleswig- Holstein anerkannt - grundsätzlich gestattet, einen richterlichen Bereitschaftsdienst für derartige Zeiten auszusetzen, ohne damit gegen den gesetzlich normierten Richtervorbehalt zu verstoßen (OLG Hamm, 3 Ss 293/08 vom 18.8.2009, NStZ 2010, 165), zumal der einfachrechtliche Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO auf einer Entscheidung des Gesetzgebers beruht, nicht aber auf einer zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgabe. - BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10
Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
Er gehört nicht zum Bereich des rechtsstaatlich Unverzichtbaren und stellt daher ohnehin keinen so schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GG dar, dass von Verfassungswegen ein Richtervorbehalt zu ver- langen wäre (vgl. BVerfG, 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10 vom 24.2.2011, StraFo 2011, 145).